Neue Verordnung zur Pflichtablieferung für Netzdokumente

Am Donnerstag ist die neue Verordnung zur Pflichtablieferung für Netzdokumente in Kraft getreten.

Aber – was heißt das denn?

Im Klartext heißt dies derzeit, dass jede Veröffentlichung im Internet in einer statischen Form (transferfähig, z.B. als PdF-Dokumentensammlung) an die Deutsche Nationalbibliothek geliefert werden muss.

Bei den Webseiten-Betreibern folgt eine Welle von Arbeit – Dokumente vorbereiten, Datenbanken in transferfähige Form bringen.

Die Verordnung und das zugrunde liegende Gesetz aus dem Jahr 2006 haben es nahezu unbemerkt durch alle Instanzen geschafft.

Für mich allerdings bleibt nur ein Fazit der Verordnung sowie der Umsetzung der Verordnung:

  • Die Verordnung geht vollkommen zu Lasten der Betreiber von Webseiten
  • Keiner weiß so genau, wie die Verordnung umzusetzen ist
  • Wie es mit Updates auf Webseiten aussieht, ist derzeit noch garnicht definiert

Für meine Begriffe: Wer alles Sammeln will, der muss auch die Kosten dafür übernehmen. Wenn das nicht möglich ist, dann muss halt leider das Sammeln eingeschränkt werden.

Tags: , , , , , , ,

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s


Follow

Get every new post delivered to your Inbox.